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Schadaro Partnernetzwerk

Partnerbedingungen

Bedingungen für die Zusammenarbeit mit Kfz-Sachverständigen und Verkehrsrechtskanzleien.

Zusammenarbeit mit Schadaro

Diese Bedingungen beschreiben Aufnahme, Vermittlung, Entgelte und Rechte der Partner. Betreiber ist Hannes Döring als Einzelunternehmer unter der Geschäftsbezeichnung Schadaro.

1. Anbieter, Begriffe und Geltungsbereich

Betreiber des Schadaro-Partnernetzwerks ist Hannes Döring, Einzelunternehmer unter der Geschäftsbezeichnung Schadaro, Kurt-Tucholsky-Straße 4, 06110 Halle (Saale), nachfolgend „Schadaro“.

Diese Partnerbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten für Kfz-Sachverständige und Sachverständigenorganisationen sowie Rechtsanwälte, Kanzleien und Berufsausübungsgesellschaften, die am Schadaro-Partnernetzwerk teilnehmen, nachfolgend gemeinsam „Partner“. Eine natürliche Person kann nur als Partner teilnehmen, wenn sie den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Im Verhältnis zwischen Schadaro und dem Partner liegt daher kein Verbrauchervertrag vor.

„Nutzer“ sind anfragende Personen. Sie können je nach Zweck der konkreten Anfrage Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Soweit Partner ihre Leistungen über Schadaro Verbrauchern anbieten, gelten sie als gewerbliche Nutzer eines Online-Vermittlungsdienstes. Die Transparenzvorgaben der Verordnung (EU) 2019/1150 werden vorsorglich nach Maßgabe dieser Bedingungen berücksichtigt.

Abweichende Bedingungen des Partners gelten nur, wenn Schadaro ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Partnerbedingungen vor.

2. Rolle von Schadaro und getrennte Vertragsverhältnisse

Schadaro betreibt eine digitale Vermittlungsplattform. Schadaro nimmt Anfragen auf, prüft ihre technische Vollständigkeit und ordnet sie nach Standort, Leistungsart, Verfügbarkeit und internen Qualitätsmerkmalen einem geeigneten Partner zu.

Schadaro erstellt keine Gutachten und erbringt keine Rechtsberatung. Die unentgeltliche Vermittlungsleistung von Schadaro gegenüber dem Nutzer ist von der fachlichen Leistung des Partners getrennt. Der Vertrag über Gutachten oder Rechtsberatung kommt ausschließlich zwischen Nutzer und Partner zustande und kann für den Nutzer kostenpflichtig sein. Der Partner handelt rechtlich und wirtschaftlich selbstständig und trägt allein die Verantwortung für vorvertragliche Informationen, Prüfung, Beratung, Beauftragung, Leistung, Honorar und Abrechnung gegenüber seinem Auftraggeber.

Schadaro schuldet weder eine bestimmte Anzahl von Anfragen noch deren wirtschaftlichen Erfolg. Ein Anspruch auf Aufnahme, Aktivierung, bestimmte Rangfolge, regionale Exklusivität oder fortlaufende Vermittlung besteht nicht.

3. Bewerbung, Prüfung und Freischaltung

Alle Angaben in Bewerbung und Partnerprofil müssen vollständig und richtig sein. Änderungen an Kontaktdaten, Geschäftsstandort, Einsatzgebiet, Zulassung, Qualifikation, Versicherungsschutz oder Leistungsangebot sind Schadaro unverzüglich mitzuteilen.

Bei Kfz-Sachverständigen prüft Schadaro vor der Freischaltung die angegebene technische Grundqualifikation und die Selbstauskunft, ob eine Berufshaftpflichtversicherung für die angebotene Sachverständigentätigkeit vorhanden ist. Versicherer, Vertragsnummer, Versicherungssumme und Versicherungspolice werden nicht erhoben. Zusätzliche Qualifikationen und Organisationen können freiwillig angegeben werden.

Die Aufnahmeentscheidung liegt bei Schadaro. Eine Bewerbung begründet noch keinen Anspruch auf Freischaltung oder Vermittlung.

4. Berufliche und fachliche Pflichten

Der Partner darf nur Leistungen anbieten und übernehmen, für die er fachlich qualifiziert und rechtlich befugt ist. Gesetzliche, berufsrechtliche, handwerksrechtliche und versicherungsvertragliche Anforderungen bleiben unberührt.

Der Partner verpflichtet sich zu fachgerechter, unabhängiger und sorgfältiger Bearbeitung. Er unterlässt irreführende Angaben, unzulässige Erfolgsversprechen, Interessenkonflikte und jede Einflussnahme, die mit seiner beruflichen Unabhängigkeit unvereinbar ist.

Rechtsanwälte und Kanzleien prüfen vor einer Mandatsübernahme insbesondere Interessenkollisionen, Zuständigkeit und berufsrechtliche Zulässigkeit. Schadaro trifft keine rechtliche Auswahlentscheidung für den Mandanten.

5. Vermittlungsablauf und Reaktionsfrist

Eine Anfrage wird grundsätzlich nur einem Partner gleichzeitig angeboten. Vor der Annahme sieht der Partner eine zusammengefasste Beschreibung ohne freigegebene Kontaktdaten. Partnerangebote werden täglich zwischen 07:00 und 21:00 Uhr versendet. Die im Angebot genannte Reaktionsfrist beträgt regelmäßig 30 Minuten. Nach Fristablauf kann Schadaro die Anfrage einem anderen Partner anbieten. Außerhalb der Vermittlungszeit werden neue Angebote bis zum nächsten Morgen vorgemerkt, ohne einen Fristablauf oder eine negative Statistik auszulösen.

Mit der Annahme verpflichtet sich der Partner, die anfragende Person zeitnah über die übermittelten Kontaktdaten zu kontaktieren. Eine Ablehnung oder ein Fristablauf bleibt kostenlos. Der Partner darf Annahmelinks und Kontaktdaten weder weitergeben noch für andere Zwecke verwenden.

Kann der Partner die Anfrage nicht zeitnah oder fachgerecht bearbeiten, muss er sie ablehnen. Der Partner hält seinen Verfügbarkeitsstatus und seine Kapazitätsgrenze aktuell. Er darf Nutzer weder zu einer bestimmten Statusrückmeldung auffordern noch anderweitig auf deren Antwort gegenüber Schadaro Einfluss nehmen. Eine Annahme allein begründet noch keinen Vergütungsanspruch von Schadaro.

6. Priorisierung und Qualitätssicherung

Zunächst werden Partner nach Leistungsart, Freischaltung, erforderlicher Qualifikation, Einsatzgebiet, Verfügbarkeit und Kapazität ausgewählt. Unter geeigneten Partnern entscheidet vorrangig der Routingscore. Bei Gleichstand folgen insbesondere Entfernung, gegebenenfalls die Passung des Postleitzahlgebiets, die bisherige Zahl angenommener Anfragen und der Zeitpunkt des letzten Angebots. Im Score wirken Kundenrückmeldungen und zuverlässige Reaktionen besonders stark: bis zu 16 Punkte für erfolgreiche Kontakte und bis zu 12 Punkte für wenige Fristabläufe; viele Fristabläufe können 18 Punkte abziehen. Antwortgeschwindigkeit bringt bis zu 8, Annahmequote bis zu 4 Punkte. Bestätigte Qualifikationen können zusätzlich bis zu 28 Punkte beitragen. Manuelle Priorität wirkt von minus 12 bis plus 15 Punkten und darf nur für dokumentierte fachliche, regionale oder betriebliche Besonderheiten verwendet werden. Neue Partner erhalten bei weniger als drei Angeboten 4 Punkte. Die Merkmale werden erst bei ausreichender Datenbasis ausgewertet. Die Gewichtung verbindet fachliche Eignung mit belegter Erreichbarkeit. Die Höhe eines Vermittlungsentgelts, eine Kostenfreigabe oder sonstige Zahlungen verbessern die Rangfolge nicht.

Der Eingang einer Beschwerde, einer negativen Rückmeldung oder eines widersprüchlichen Sachverhalts verändert den Routingscore des Partners nicht. Der betroffene Vermittlungsvorgang kann bis zur manuellen Prüfung für die Abrechnung gesperrt werden.

Ein zusätzlicher Scoreabzug erfolgt erst, wenn Schadaro nach manueller Prüfung einen dem Partner zurechenbaren Verstoß ausdrücklich bestätigt. Jeder bestätigte Partnerverstoß wird für 90 Tage mit einem Abzug von 10 Punkten berücksichtigt; der gesamte Abzug aus solchen Verstößen ist auf 20 Punkte begrenzt. Drei bestätigte Partnerverstöße innerhalb von 30 Tagen können eine vorsorgliche Vermittlungspause auslösen. Geschützte Testvorgänge bleiben ohne Score- und Sperrwirkung.

Die Entscheidung, ob eine Vermittlungsgebühr erhoben wird, erfolgt unabhängig von der Bewertung als Partnerverstoß. Vor einer belastenden Entscheidung erhält der Partner regelmäßig fünf Kalendertage Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach fruchtlosem Fristablauf kann Schadaro anhand der vorliegenden Informationen entscheiden. Eine frühere Entscheidung ist nur bei einem konkret dokumentierten dringenden Schutzgrund zulässig. Änderungen der maßgeblichen Gewichtung werden für die Zukunft unter Beachtung der Änderungsregeln in Abschnitt 13 angekündigt. Die Beschreibung ermöglicht ein angemessenes Verständnis der Hauptparameter, ohne Algorithmen, Geschäftsgeheimnisse oder manipulationsanfällige Einzelheiten offenzulegen. Sie begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung oder Anzahl von Anfragen.

7. Datenzugang, Datenschutz und Vertraulichkeit

Schadaro hat Zugriff auf die vom Partner bereitgestellten Bewerbungs-, Profil-, Qualifikations-, Kontakt-, Verfügbarkeits- und Rechnungsdaten. Schadaro verarbeitet außerdem die im Netzwerk erzeugten Angebots-, Reaktions-, Status-, Qualitäts-, Beschwerde-, Prüf- und Abrechnungsdaten sowie die für die konkrete Vermittlung erforderlichen Angaben der Nutzer.

Vor Annahme einer Anfrage erhält der ausgewählte Partner nur eine zusammengefasste Angebotsbeschreibung ohne freigegebene Kontaktdaten. Nach Annahme erhält er die für Kontaktaufnahme und Bearbeitung erforderlichen Kontakt-, Fahrzeug-, Standort-, Schaden- und gegebenenfalls Fotodaten. Er erhält nur Daten zu eigenen Angeboten, angenommenen Vorgängen, seinem Profil, seinen Zustimmungen und seiner Abrechnung. Daten anderer Partner, deren Kontaktdaten, deren Einzelstatistiken und netzwerkweite personenbezogene Daten werden nicht bereitgestellt. Netzwerkweite Vergleichsdaten oder aggregierte Marktstatistiken werden Partnern derzeit nicht angeboten.

Ein automatischer vollständiger Selbstdatenexport besteht derzeit nicht. Der Partner kann über kontakt@schadaro.de eine lesbare Auskunft oder, soweit technisch vorhanden und rechtlich zulässig, einen Export seiner eigenen Profil-, Zustimmungs-, Vermittlungs- und Abrechnungsnachweise anfordern. Nach Vertragsende behält Schadaro die für offene Vorgänge, Abrechnung, gesetzliche Aufbewahrung, Prüfprotokolle und Rechtsverteidigung erforderlichen Informationen. Aktive Vermittlungszugänge werden beendet. Nicht mehr erforderliche personenbezogene Daten werden gelöscht oder anonymisiert. Der frühere Partner erhält nach Vertragsende keinen laufenden Plattformzugang; gesetzliche Auskunfts- und Herausgabeansprüche bleiben unberührt.

Technisch erforderliche Hosting-, E-Mail-, Telekommunikations-, Buchhaltungs- und sonstige Auftragsverarbeiter erhalten Daten nur im notwendigen Umfang. Schadaro verkauft Partner- oder Nutzerdaten nicht und stellt sie Dritten nicht zu deren eigener Werbung bereit. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

Übermittelte Kontakt-, Fahrzeug-, Schaden- und Fotodaten dürfen ausschließlich zur Prüfung, Kontaktaufnahme und Bearbeitung der konkreten Anfrage verwendet werden. Eine Weitergabe an unbeteiligte oder nicht erforderliche Dritte, Werbung, Vorratsspeicherung oder Nutzung für eigene Listen ist unzulässig.

Die datenschutzrechtlichen Rollen richten sich nach den tatsächlichen Aufgaben und Entscheidungen über Zwecke und Mittel der jeweiligen Verarbeitung. Fachpartner verantworten die Bearbeitung ihrer eigenen Aufträge grundsätzlich selbst. Soweit ein Beteiligter Daten im Auftrag verarbeitet oder Zwecke und Mittel gemeinsam festgelegt werden, schließen die Beteiligten vor der betreffenden Verarbeitung die erforderliche Vereinbarung nach Art. 28 beziehungsweise Art. 26 DSGVO. Gesetzliche Pflichten bestehen unabhängig von der Bezeichnung im Vertrag.

Der Partner schützt die Daten durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, verpflichtet eingesetzte Personen auf Vertraulichkeit, beachtet Betroffenenrechte und löscht die Daten, sobald sie für Anfrage, Auftrag, Nachweis oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht mehr erforderlich sind. Datenschutzverletzungen mit Bezug zu Schadaro-Daten sind unverzüglich an datenschutz@schadaro.de zu melden.

8. Nebenleistungen, Eigenangebote und weitere Vertriebskanäle

Nutzer können nach einer Gutachteranfrage freiwillig zusätzlich die Vermittlung an eine Verkehrsrechtskanzlei anfragen. Diese ergänzenden Vermittlungen werden getrennt ausgelöst und nur an Partner der jeweils freigeschalteten Partnerart angeboten. Partner können über Schadaro ausschließlich die in ihrem geprüften Profil freigeschalteten Leistungen anbieten. Ein offener Produktkatalog oder das eigenständige Einstellen weiterer Nebenleistungen besteht nicht.

Schadaro bietet derzeit keine eigenen Gutachten oder Rechtsdienstleistungen an und kontrolliert keinen Partner, dessen Fachleistungen gegenüber anderen Partnern bevorzugt würden. Es gibt keine unterschiedliche Behandlung eigener oder kontrollierter Fachangebote bei Datenzugang, Ranking, Entgelt, Funktionen oder technischen Schnittstellen. Sollte Schadaro künftig eigene oder kontrollierte konkurrierende Angebote einführen, wird dies vorab transparent beschrieben und nach Abschnitt 13 angekündigt.

Es bestehen derzeit keine zusätzlichen Vertriebskanäle, verbundenen Partnerprogramme oder Wiederverkäuferprogramme, über die Schadaro die Fachleistungen eines Partners ohne gesonderte Vereinbarung vermarktet. Der Partner darf seine Leistungen außerhalb von Schadaro frei, zu eigenen Bedingungen und über eigene oder fremde Vertriebskanäle anbieten. Es bestehen keine regionalen Exklusivrechte und keine Pflicht, Schadaro gleiche oder bessere Preise oder Bedingungen einzuräumen.

Rechte an Namen, Marken, Logos, Texten, Bildern und sonstigen Inhalten des Partners verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Soweit der Partner solche Inhalte für sein Profil bereitstellt, erhält Schadaro für die Dauer der Zusammenarbeit ein einfaches, nicht ausschließliches und auf Betrieb, Darstellung und Vermittlung im Schadaro-Netzwerk beschränktes Nutzungsrecht. Eine weitergehende Nutzung oder Übertragung findet nicht statt.

9. Pilotphase und Entgelte für Sachverständige

Für Kfz-Sachverständige endet die kostenlose Pilotphase mit dem früheren der folgenden Ereignisse: drei vom Nutzer bestätigte qualifizierte Kontakte oder 90 Tage nach Freischaltung. Ohne anschließende ausdrückliche Kostenfreigabe werden keine kostenpflichtigen Anfragen vermittelt.

Nach ausdrücklicher Zustimmung gelten derzeit folgende Nettoentgelte zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer:

  • 99 Euro für einen vom Nutzer bestätigten qualifizierten Kontakt aus einer Unfallanfrage.
  • 19 Euro für einen vom Nutzer bestätigten qualifizierten Kontakt aus einer Wertgutachten-Anfrage.

Als qualifizierter Kontakt gilt nur eine vom Nutzer bestätigte Terminvereinbarung, Beauftragung oder Begutachtung. Die bloße Annahme, ein erfolgloser Kontaktversuch, eine Ablehnung oder ein Fristablauf sind nicht kostenpflichtig.

10. Kanzleien und anwaltliche Unabhängigkeit

Verkehrsrechtskanzleien können nach manueller Prüfung und Freischaltung passende Anfragen dauerhaft kostenlos erhalten. Schadaro erhebt von ihnen weder eine Aufnahme- noch eine Vermittlungsgebühr. Eine Pilotgrenze oder automatische Kostenfreigabe gibt es für Kanzleien nicht.

Je Gebiet mit gleichen ersten drei Ziffern der Geschäfts-PLZ werden höchstens zwei Kanzleien gleichzeitig aktiviert. Weitere Bewerbungen können auf der Warteliste bleiben. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme oder eine bestimmte Anzahl von Anfragen. Die Kanzlei entscheidet selbst über die Annahme und prüft vor einer Mandatsübernahme insbesondere Interessenkollisionen und berufsrechtliche Zulässigkeit. Schadaro verlangt keinen Vorteil für die Vermittlung eines Mandats.

11. Statusbestätigung, fallbezogene Beschwerden und Missbrauch

Schadaro kann Partner und Nutzer nach angemessener Zeit über einen einmalig verwendbaren Link nach dem Bearbeitungsstand fragen. Zusätzlich können beide Seiten über einen fallbezogenen Meldelink eine Beschwerde oder ein technisches Problem einreichen. Jede direkte Meldung erhält eine Fallnummer und wird manuell bearbeitet.

Stimmen Angaben nicht überein oder wird eine Beschwerde eingereicht, erfolgt weder eine automatische Kostenentscheidung noch ein automatischer Scoreabzug. Schadaro darf geeignete Nachweise anfordern und den betroffenen Vorgang bis zur Klärung für die Abrechnung sperren. Bei der Abschlussentscheidung werden die fachliche Bewertung eines möglichen Partnerverstoßes und die Entscheidung über eine Vermittlungsgebühr getrennt dokumentiert.

Manipulierte Anfragen, Eigenanfragen, erfundene Rückmeldungen, Umgehungsversuche und die missbräuchliche Nutzung fremder Kontaktdaten sind unzulässig. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine erhebliche Beeinträchtigung von Nutzern, Daten oder Vermittlungsabläufen darf Schadaro einen Partner bis zur zeitnahen manuellen Prüfung vorsorglich pausieren. Eine solche Prüfungspause ist noch keine Bestätigung eines Verstoßes und bewirkt für sich allein keinen Scoreabzug.

12. Abrechnung und Zahlung

Kostenpflichtige, bestätigte Kontakte werden grundsätzlich monatlich in einer Sammelrechnung abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zu zahlen. Einwendungen gegen einzelne Positionen sollen Schadaro unverzüglich mitgeteilt werden; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Schadaro kann weitere kostenpflichtige Vermittlungen bis zur Klärung offener fälliger Beträge pausieren.

13. Verfügbarkeit und Änderungen

Schadaro bemüht sich um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb, schuldet jedoch keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen bei Hosting, E-Mail, Telekommunikation oder Diensten Dritter können die Nutzung vorübergehend einschränken.

Schadaro unterrichtet betroffene Partner auf einem dauerhaften Datenträger über jede vorgeschlagene Änderung dieser Bedingungen. Änderungen werden erst nach einer angemessenen und verhältnismäßigen Frist von mindestens 15 Tagen wirksam. Schadaro räumt eine längere Frist ein, wenn Partner erhebliche technische oder geschäftliche Anpassungen vornehmen müssen. Belastende Änderungen gelten nicht rückwirkend. Rückwirkung ist nur zulässig, wenn sie durch Gesetz oder behördliche Anordnung erforderlich oder für Partner vorteilhaft ist.

Die Mindestfrist entfällt nur, soweit Schadaro eine gesetzliche oder behördlich angeordnete Verpflichtung anders nicht rechtzeitig erfüllen kann oder eine unvorhergesehene und unmittelbar drohende Gefahr für Plattform, Nutzer oder Partner, insbesondere Betrug, Schadsoftware, Spam, Datenschutz- oder Cybersicherheitsrisiken, abwehren muss. Rein redaktionelle Änderungen ohne Auswirkung auf Inhalt oder Bedeutung können ohne diese Frist vorgenommen werden.

Preisänderungen und Änderungen wesentlicher Zahlungs- oder Leistungspflichten gelten nur für die Zukunft und erfordern zusätzlich eine erneute ausdrückliche Zustimmung des Partners. Der Partner kann die Zusammenarbeit vor Wirksamwerden einer Änderung beenden. Schweigen allein gilt nicht als Fristverzicht oder Zustimmung.

14. Einschränkung, Aussetzung und Beendigung

Der Partner kann die Zusammenarbeit jederzeit in Textform für die Zukunft beenden. Schadaro kündigt ordentlich mit einer Frist von mindestens 30 Tagen und übermittelt die konkrete Begründung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail. Die Begründung nennt die maßgeblichen Tatsachen oder Umstände und die angewandte Regel. Bereits wirksam entstandene Zahlungsansprüche und gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben erhalten.

Bei einer Einschränkung oder Aussetzung erläutert Schadaro die konkreten Gründe vor oder spätestens mit Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger, soweit keine gesetzliche Ausnahme entgegensteht. Eine sofortige vollständige Beendigung kommt nur in Betracht, wenn eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung dies verlangt, zwingende Gründe nach anwendbarem Recht eine sofortige Beendigung erlauben oder ein Partner wiederholt gegen diese Bedingungen verstößt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bloße vertragliche Benennung eines wichtigen Grundes ersetzt diese Einzelfallprüfung nicht.

Ein wichtiger Prüfgrund liegt insbesondere bei falschen Qualifikationsangaben, fehlender beruflicher Befugnis, Datenschutzverstößen, wiederholter Nichterreichbarkeit, Manipulation, schwerwiegenden Qualitätsmängeln oder Zahlungsverzug vor. Eine vorsorgliche Prüfungspause ist von der abschließenden Feststellung eines Partnerverstoßes zu unterscheiden. Soweit zumutbar, erhält der Partner vor einer belastenden Abschlussentscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe. Nach jeder Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung kann der Partner die zugrunde liegenden Tatsachen und Umstände über das Beschwerdeverfahren nach Abschnitt 15 klären lassen. Wird eine Maßnahme aufgehoben, stellt Schadaro den betroffenen Zugang ohne unangemessene Verzögerung wieder her.

15. Internes Beschwerdeverfahren und Mediation

Partner können Beschwerden kostenfrei an kontakt@schadaro.de oder über einen bereitgestellten persönlichen Meldelink einreichen. Das Verfahren erfasst insbesondere eine mögliche Verletzung dieser Bedingungen oder der Verordnung (EU) 2019/1150, technische Probleme sowie Maßnahmen von Schadaro, die den Partner unmittelbar betreffen. Die Beschwerde soll Partner- oder Vorgangsnummer, den betroffenen Sachverhalt und das gewünschte Ergebnis enthalten, jedoch keine unnötigen personenbezogenen Daten.

Schadaro bestätigt den Eingang, prüft Beschwerden manuell, transparent und in vergleichbaren Fällen gleich. Bedeutung und Komplexität werden berücksichtigt. Schadaro strebt innerhalb von fünf Werktagen eine begründete Rückmeldung in Textform an. Ist dies wegen der Komplexität nicht möglich, erhält der Partner innerhalb dieser Zeit einen Zwischenstand. Das Ergebnis und wesentliche Abhilfemaßnahmen werden dokumentiert. Gesetzliche Rechtsbehelfe bleiben unberührt.

Schadaro nimmt die Ausnahmen für kleine Unternehmen nach Art. 11 Abs. 5 und Art. 12 Abs. 7 der Verordnung (EU) 2019/1150 nur in Anspruch, solange die Voraussetzungen der Empfehlung 2003/361/EG nachweislich erfüllt sind. Deshalb benennt diese Fassung keine festen Mediatoren. Entfallen die Voraussetzungen, wird Schadaro vor Fortführung des betroffenen Plattformbetriebs die Bedingungen anpassen und mindestens zwei geeignete Mediatoren benennen. Unabhängig davon kann der Partner eine geeignete Mediation vorschlagen; Schadaro prüft eine freiwillige Teilnahme nach Treu und Glauben.

16. Haftung

Schadaro haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Schadaro haftet nicht für die fachliche Leistung, Beratung, Begutachtung, Mandatsbearbeitung oder Zahlungsfähigkeit von Nutzern oder Partnern. Schadaro bleibt für eigene Auswahl-, Datenschutz- und Plattformpflichten nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Schadaro, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Version: 2026-10-v1 · Stand 12. Oktober 2026
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